Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie
und die Frage der Delegation

Ein Physiotherapeut mit Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie ist gem. § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HPG) berechtigt, die Erstdiagnostik auf seinem Gebiet durchzuführen und eine physio-therapeutische Verordnung für den untersuchten Patienten zu erteilen. Diese Verordnung kann anschlieβend in eigener Praxis auch durch einen Physiotherapeuten ohne HP-Erlaubnis ausgeführt werden, ähnlich einer ärztlichen Verordnung. Dieser ist dazu befugt, weil er mit dem erfolgreichen Abschluss der Physiotherapie-Ausbildung eine staatliche Anerkennung zur Berufsausübung erhält, wie sie in der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zum Ausdruck kommt.

Die Vorschriften hierzu im Masseur- und Physiotherpeutengesetz (MPhG) sind Sonderregelungen über die Ausübung der Heilkunde in einem speziellen Gebiet und haben Vorrang vor dem HPG als allgemeinem Recht für die Heilkunde-Ausübung.

Deshalb bedarf es für den angestellten Physiotherapeuten auch einer HP-Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HPG nicht, obwohl der Wortlaut des §1 Abs. 2 HPG mit der Erfassung der im Dienst anderer Tätigen in Verbindung mit der Definition der Heilkunde und der Rechtsfolge in §1 Abs. 1 HPG das Erfordernis einer HP-Erlaubnis ergeben könnte.